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Bauaufsicht

Bauaufsichtliche Zustimmung

Die bauaufsichtliche Zustimmung ersetzt die Baugenehmigung, wenn der Bund als Bauherrschaft auftritt, beispielsweise bei Bundesbehörden, Kasernen oder Bundesgerichten.

Grundsätzlich regelt die Hessische Bauordnung (HBO) welche baulichen Anlagen, Baumaßnahmen, Grundstücksnutzungen, Einrichtungen und sonstige Anlagen genehmigungsbedürftig sind. Sie unterscheidet dabei zwischen verfahrensfreien und verfahrenspflichtigen Vorhaben. Je nach Verfahren variiert der Prüfumfang der Bauaufsicht.

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Bauaufsichtliche Zustimmung

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

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Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262

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