Neue EU-Regelung "Verification of Payee (VoP)"
Zum 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Regelung "Verification of Payee (VoP)" zur Sicherheit im Zahlungsverkehr in Kraft. Bitte prüfen Sie Ihre Zahlungsvorlagen. Als Empfänger muss die Landeshauptstadt Wiesbaden eingetragen sein.