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Neue EU-Regelung "Verification of Payee (VoP)"

Zum 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Regelung "Verification of Payee (VoP)" zur Sicherheit im Zahlungsverkehr in Kraft. Bitte prüfen Sie Ihre Zahlungsvorlagen. Als Empfänger muss die Landeshauptstadt Wiesbaden eingetragen sein.

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