Leistungen zum Lebensunterhalt - Bürgergeld
Lebensunterhalt
Das Bürgergeld umfasst Dienstleistungen (zum Beispiel Beratungen) und Leistungen zum Lebensunterhalt.
Zu den Leistungen zum Lebensunterhalt gehören:
- Regelbedarfe zur Deckung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben.)
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Mehrbedarfe für zum Beispiel Schwangerschaft oder Alleinerziehung
- einmalige Hilfen für zum Beispiel die Erstausstattung bei Geburten oder für die erste Wohnung
Personenkreis |
Ab 01. Januar 2024 |
Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 Euro |
Ehegatten, Lebenspartner | 506 Euro |
Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eignen Haushalt | 451 Euro |
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 471 Euro |
Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 390 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 357 Euro |
Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 25 Jahren, die keiner Beschäftigung nachgehen und im Haushalt der Eltern leben, erhalten zusätzlich, neben dem Regelbedarf, auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.