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Leistungen zum Lebensunterhalt - Bürgergeld

Lebensunterhalt

Das Bürgergeld umfasst Dienstleistungen (zum Beispiel Beratungen) und Leistungen zum Lebensunterhalt.

Zu den Leistungen zum Lebensunterhalt gehören:

  • Regelbedarfe zur Deckung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben.)
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Mehrbedarfe für zum Beispiel Schwangerschaft oder Alleinerziehung
  • einmalige Hilfen für zum Beispiel die Erstausstattung bei Geburten oder für die erste Wohnung
Personenkreis 

Ab 01. Januar 2024

Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro
Ehegatten, Lebenspartner 506 Euro
Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eignen Haushalt 451 Euro
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 471 Euro
Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357 Euro

Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 25 Jahren, die keiner Beschäftigung nachgehen und im Haushalt der Eltern leben, erhalten zusätzlich, neben dem Regelbedarf, auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.

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