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Gesellschaft und Soziales

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 01. August 2026

Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Einführung erfolgt schrittweise nach Jahrgangsstufen.

Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Einführung erfolgt schrittweise nach Jahrgangsstufen.

Im Schuljahr 2026/27 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der Vorklassen und der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch jeweils um eine weitere Klassenstufe erweitert, bis ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

Schuljahr Zielgruppe / Jahrgangsstufen
2026/27   Kinder der Vorklasse und der 1. Jahrgangsstufe
2027/28   Kinder der Vorklasse und der 1. und 2. Jahrgangsstufe
2028/29   Kinder der Vorklasse und der 1. bis 3. Jahrgangsstufe
2029/30   Alle Kinder der Vorklasse und der Klassen 1 bis 4


Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit bis zu acht Stunden täglich. Er gilt vollumfänglich auch während der Ferienzeiten. Die Schließzeiten in den Ferien sind aktuell auf maximal vier Wochen pro Jahr begrenzt.

Ziel des Rechtsanspruchs ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, Kindern zusätzliche Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen und die Betreuungslücke nach der Kindertagesbetreuung zu schließen.

Die pädagogische Ausgestaltung der Ganztagsangebote orientiert sich am Hessischen Referenzrahmen Schulqualität (HRS) sowie am Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (HBEP). Bestandteil eines Ganztagsangebots sind unter anderem

ein warmes Mittagessen,
Hausaufgabenbetreuung beziehungsweise Lernzeiten,
Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote,
Förderangebote und AG‘s

Umsetzung des Rechtsanspruchs in Wiesbaden

Pakt für den Ganztag

Der Pakt für den Ganztag ist das bevorzugte Modell der Landeshauptstadt Wiesbaden. Kennzeichnend ist die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Betreuungsträger sowie die gemeinsame Finanzierung durch Land Hessen und Kommune. Es handelt sich um ein freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot, das nach Anmeldung verbindlich wird. Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Jahrgangsstufen offen.

Eltern können zwischen verschiedenen Betreuungsmodulen wählen. Diese umfassen eine Betreuung von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr oder eine erweiterte Betreuung bis 17:00 Uhr, jeweils mit oder ohne Ferienbetreuung. Die Anmeldung erfolgt für ein Schuljahr und ist verbindlich. Wird ein Modul bis 14:30 Uhr gewählt, ist die Teilnahme ab Unterrichtsbeginn bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtend.

Bei Modulen mit Betreuung bis 17:00 Uhr legt der jeweilige Betreuungsträger die Abholzeiten fest. Sie orientieren sich an der pädagogischen Arbeit in den Gruppen sowie an den Bedarfen der Familien. Die Ferienangebote werden über den Betreuungsträger organisiert.

Für das Betreuungsangebot im Rahmen des Pakts für den Ganztag gelten folgende monatliche Elternbeiträge:

Betreuung 7:30 bis 14:30 Uhr ohne Ferienbetreuung: 30,00 Euro
Betreuung 7:30 bis 14:30 Uhr mit Ferienbetreuung: 67,50 Euro
Betreuung bis 17:00 Uhr ohne Ferienbetreuung: 110,00 Euro
Betreuung bis 17:00 Uhr einschließlich Ferienbetreuung: 147,50 Euro
Beitragszuschüsse sind bei entsprechenden Voraussetzungen möglich. 
Zusätzlich fallen monatliche Kosten für das Mittagessen in Höhe von 85,00 Euro an. 
Bildung und Teilhabe übernimmt auf Antrag und bei entsprechenden Voraussetzungen diese Kosten.

 

Profil 2 – Schule mit Ganztagsangeboten

Eine Grundschule erfüllt den Rechtsanspruch über das Modell Schule mit Ganztagsangeboten (Profil 2): Carlo Mierendorff Schule. Dieses Modell wird ebenfalls an Förderschulen mit Grundschulzweig umgesetzt. Es handelt sich um ein freiwilliges Ganztagsangebot an fünf Schultagen bis 16 oder 17 Uhr, das nach Anmeldung verbindlich ist.

Die Finanzierung erfolgt durch das Land Hessen und wird durch ein kommunal finanziertes Ferienangebot über einen Betreuungsträger ergänzt. Grundsätzlich fallen für das Mittagessen monatliche Kosten in Höhe von 85 € an. Bei Buchung des Ferienangebots fallen zusätzliche Elternbeiträge von 450,00 € pro Jahr an. Beitragszuschüsse sind bei entsprechenden Voraussetzungen möglich.

Profil 3 – Ganztagsschule

Zwei Grundschulen erfüllen den Rechtsanspruch über das Modell der Ganztagsschule (Profil 3): Blücherschule und Grundschule Schelmengraben. Dieses Modell wird außerdem an Förderschulen mit Grundschulzweig und an der Sprachheilförderschule Helen Keller Schule umgesetzt. Es handelt sich um eine verbindliche Ganztagsschule mit Unterricht und Betreuung an fünf Schultagen bis 16 oder 17 Uhr.

Die komplett landesfinanzierten schulischen Angebote werden durch kommunale Ferienangebote ergänzt, um den Rechtsanspruch vollständig sicherzustellen. Für das Mittagessen entstehen monatliche Kosten in Höhe von 85 €. Bei Buchung des Ferienangebots fallen zusätzliche Elternbeiträge von 450 € pro Jahr an. Beitragszuschüsse sind bei entsprechenden Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen

Informationen zur konkreten Umsetzung an den einzelnen Schulstandorten erhalten Eltern über die jeweilige Grundschule. 

Auch die Fachabteilung Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote im Amt für Soziale Arbeit steht für Rückfragen zum Rechtsanspruch und der jeweiligen Umsetzung an den Wiesbadener Schulen zur Verfügung.

Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote

Öffnungszeiten

Die Abteilung Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote ist für Sie geöffnet:

  • Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr

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