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Umwelt, Natur und Klima

Katzenschutzverordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden – einfach erklärt

In Wiesbaden trat die Katzenschutzverordnung im Jahr 2017 in Kraft.

Grau getigerte Katze läuft im Gras.
Katzenschutzverordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden – einfach erklärt.

Seit 2017 gilt in Wiesbaden eine Katzenschutzverordnung. Ihr Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern und das Leid vieler freilebender und verwilderter Tiere zu reduzieren. Denn unkastrierte Katzen vermehren sich sehr schnell. Viele Jungtiere werden krank geboren, leiden unter Hunger, Parasiten oder Verletzungen und leben ohne medizinische Versorgung auf der Straße. Deshalb hat die Stadt Wiesbaden verbindliche Regeln für Freigängerkatzen eingeführt. 


Die wichtigsten Regelungen der Katzenschutzverordnung

Für alle Freigängerkatzen gilt ab dem fünften Lebensmonat:

  • Kastrationspflicht
    Katzen und Kater müssen kastriert werden, bevor sie unkontrollierten Freigang erhalten. 
  • Kennzeichnungspflicht
    Die Tiere müssen dauerhaft gekennzeichnet werden – entweder durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. 
  • Registrierungspflicht
    Die Katze muss zusätzlich in einem Haustierregister eingetragen werden, zum Beispiel bei Tasso e. V. oder beim Haustierregister "Findefix" des Deutscher Tierschutzbund e. V. Dort werden die Daten des Tieres und der Halterin bzw. des Halters hinterlegt. 

Warum sind Kastration, Kennzeichnung und Registrierung so wichtig?

Die Kastration hilft dabei, unkontrollierte Vermehrung und damit großes Tierleid zu verhindern. Gleichzeitig profitieren auch die Tiere selbst davon: Kastrierte Katzen und Kater sind häufig ruhiger, entspannter, streunen weniger und geraten seltener in Revierkämpfe. Dadurch sinkt auch das Risiko für Verletzungen und bestimmte Krankheiten. 

Kennzeichnung und Registrierung sorgen außerdem dafür, dass nachvollzogen werden kann, ob eine Katze bereits kastriert wurde. Entlaufene Tiere können dadurch deutlich schneller ihren Halterinnen und Haltern zugeordnet und zurückgebracht werden. 

Veterinäramt kann Nachweise verlangen

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz darf verlangen, dass Halterinnen und Halter einen Nachweis über die erfolgte Kastration und Registrierung vorlegen. 

Was passiert bei Verstößen?

Wird eine fortpflanzungsfähige Freigängerkatze aufgefunden, kann die Stadt anordnen, dass das Tier kastriert, gekennzeichnet und registriert werden muss.

Ist die Katze nicht gekennzeichnet und kann die Halterin oder der Halter deshalb nicht innerhalb von 48 Stunden festgestellt werden, kann die Kastration auf Kosten der Halterin oder des Halters durchgeführt werden. 

Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Für genehmigte Zucht von Rassekatzen können Ausnahmen von der Kastrationspflicht beantragt werden. Die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung bleibt jedoch bestehen. 

Warum die Verordnung wichtig ist

Die Katzenschutzverordnung schützt nicht nur Straßenkatzen, sondern auch Haus- und Freigängerkatzen.

Kastration, Kennzeichnung und Registrierung helfen dabei:

  • Tierleid zu verhindern, 
  • Krankheiten einzudämmen, 
  • vermisste Tiere schneller nach Hause zu bringen und
  • die Zahl herrenloser Katzen langfristig zu reduzieren. 

Deshalb gilt

Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sind wichtig – für alle Katzen.

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Anschrift

Teutonenstraße 1
65187 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Wielandstraße, Buslinie 37; Haltestelle Diesterwegschule, Buslinie 8.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Lebensmittelkontrolleure: Montag bis Freitag von 8 bis 9 Uhr.

Sprechzeiten der Amtstierärzte: nach Vereinbarung.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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