Inhalt anspringen
Umwelt, Natur und Klima

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Stadt Wiesbaden hat mit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Juni 2024 Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der ASP in Hessen zu verhindern. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was muss ich tun, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?

Bitte melden Sie den Fundort an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Dort geben Sie die GPS-Koordinaten (zum Beispiel Google Maps) unter genauer Angabe des Fundortes an. 

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Telefon 0611 890770; Erreichbarkeit:

montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr
13 bis 15.30 Uhr
freitags 8 bis 12 Uhr

 

Außerhalb der Dienstzeiten des Veterinäramtes

Funde sollen bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Welche Polizeidienststelle zuständig ist und wie man diese erreichen kann, lässt sich hier (Öffnet in einem neuen Tab) herausfinden.

Sie sollten den Kadaver nicht berühren, um den Virus nicht zu verbreiten. Bei Kontakt sollten sorgfältige Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden.

Junges Wildschwein im Grünen.
Junges Wildschwein im Grünen.

Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Es gibt bislang keine Möglichkeit, Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für Menschen besteht keine Gefahr. ASP ist nicht auf Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Auch für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist ASP ungefährlich.

Was ist passiert und welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen?

Südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße wurde im Juni 2024 ein Wildschwein gefunden. Es wurde positiv auf ASP getestet. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Samstag, 15. Juni, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine Restriktionszone eingerichtet. Auch das Stadtgebiet von Wiesbaden liegt teilweise in dieser Zone. Ein zweites Ausbruchsgeschehen im Rheingau-Taunus-Kreis im Dezember 2024 verschärfte die Situation erneut. Die Stadt Wiesbaden hat deshalb Maßnahmen ergriffen. Es wurde intensiv mit Drohnen und Hunden nach Wildschweinkadavern gesucht. Zusätzlich wurden zahlreiche Festzäune errichtet, um die Ausbreitung der Schwarzwildpopulation in seuchenfreie Gebiete zu verhindern. Mit Unterstützung der Wiesbadener Jägerschaft konnte intensiv Schwarzwild bejagt werden. 

Mit den aktuellen neuen Allgemeinverfügungen vom 7. Mai 2026 wurden diesen Maßnahmen Rechnung getragen und die Restriktionszonen können aufgrund der erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung in Teilen zurückgestuft werden. Somit hat Wiesbaden nach fast zwei Jahren endlich wieder restriktionsfreie Gebiete im Norden der Stadt. Die Sperrzonen I und II haben sich nach Süden verlagert.

Auch die Hunde in Wiesbaden profitieren von den neuen Regelungen. Es entfällt die bisher aufgrund der Afrikanischen Schweinepest angeordnete Leinenpflicht nun auch auf der Schiersteiner Aue.

Zudem galten Regelungen für die Landwirtschaft, die zwischenzeitlich wieder deutlich gelockert wurden. In der Mainzer Straße 166 in Wiesbaden wurde eine Sammelstelle für tote Wildschweine eingerichtet. Eine Übersicht über alle Maßnahmen finden Sie in den Allgemeinverfügungen.

Für welche Ortsteile gelten die Maßnahmen?

Kartenausschnitt ASP

Folgende Wiesbadener Stadtteile sind betroffen:

Sperrzone I

Ortsbezirke, die ganz betroffen sind: 

  • Ortsbezirk Wiesbaden-Breckenheim 
  • Ortsbezirk Wiesbaden-Frauenstein 
  • Ortsbezirk Wiesbaden-Igstadt

Ortsbezirke, die teilweise betroffen sind: 

  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Auringen 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Biebrich 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Bierstadt 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Dotzheim 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Erbenheim 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Klarenthal 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Kloppenheim 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Medenbach 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Nordenstadt 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Nordost 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Schierstein 
  • Teile des Ortsbezirkes Wiesbaden-Sonnenberg 

Sperrzone II

Ortsbezirke, die ganz betroffen sind: 

  • Ortsbezirk Mainz-Amöneburg 
  • Ortsbezirk Mainz-Kastel 
  • Ortsbezirk Mainz-Kostheim 
  • Ortsbezirk Wiesbaden-Delkenheim 

Ortsbezirke, die teilweise betroffen sind: 

  • Ortsbezirk Wiesbaden-Biebrich 
  • Ortsbezirk Wiesbaden-Erbenheim 
  • Ortsbezirk Wiesbaden-Nordenstadt 
  • Ortsbezirk Wiesbaden-Schierstein 

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie in den Antworten auf häufige Fragen (FAQs) der Veterienäramtes und beim Land Hessen.

Wer beantwortet mir weitere Fragen?

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter 0611 890770 erreichbar.

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Anschrift

Teutonenstraße 1
65187 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Wielandstraße, Buslinie 37; Haltestelle Diesterwegschule, Buslinie 8.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Lebensmittelkontrolleure: Montag bis Freitag von 8 bis 9 Uhr.

Sprechzeiten der Amtstierärzte: nach Vereinbarung.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise