Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz vertritt die Belange der Feuerwehr der Landeshauptstadt Wiesbaden in den öffentlich-rechtlichen Verfahren zum Vorbeugenden Brandschutz und kontrolliert deren Umsetzung.
Die Mitarbeitenden der Abteilung betrachten dazu bauliche, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Dabei greifen die Mitarbeitenden auf ihre unterschiedlichen persönlichen Expertisen, ein fundiertes Fachwissen sowie auf ihre persönlichen Kompetenzen zurück, um im Rahmen staatlichen Handelns der zunehmenden Bedeutung des vorbeugenden Brandschutzes Rechnung zu tragen.
Gegliedert in sechs Organisationseinheiten wird so das mannigfaltige Aufgabenportfolio der Abteilung abgebildet.
Im Zentrum stehen dabei vier spezialisierte Sachgebiete, die in verwaltungstechnischer sowie in verwaltungsverfahrenstechnischer Hinsicht durch die Abteilungsverwaltung und in administrativ-organisatorischer Hinsicht durch die Abteilungsleitung flankiert werden.
Gefahrenverhütungsschauen
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Sicherstellung der Gefahrenverhütungsschau (GVS) nach § 15 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) nach Maßgaben der Gefahrenverhütungsschau-Verordnung (GVSV).
Brandschutztechnische Stellungnahmen
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Anfertigung brandschutztechnischer Stellungnahmen insbesondere nach
§ 4 Baugesetzbuch (BauGB),
§ 70 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO),
§ 19 Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO),
§ 6 Abs. 6 Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO),
§§ 10, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie
sonstige berechtigte Aufforderungen.
Brandschutztechnische Einrichtungen und Unterlagen
Dieses Sachgebiet ist zuständig für förmliche Mitwirkungsakte im Sinne des § 70 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) und der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) für brandschutztechnische Einrichtungen, die von der Feuerwehr bedient bzw. verwendet werden
Veranstaltungssicherheit
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Sicherstellung der erforderlichen Mitwirkungsakte i.b. bei größeren Veranstaltungen unter freiem Himmel und im Sinne des Versammlungsstättenrechts für das Amt 37 im Sinne einer amtsinternen Bündelungsstelle im thematischen Umfeld für die Belange der Feuerwehr. den Träger des Rettungsdienst und der Unteren Katastrophenschutzbehörde.
Beratung & Kontakt
Durch die Abteilung Vorbeugender Brandschutz kann keine Beratungsleistung, weder für Bürgerinnen und Bürger noch für andere Personenkreise, gewährt werden. Die Mitarbeitenden werden ausschließlich im Rahmen öffentlich-rechtlicher Aufgabenzuweisungen tätig.
Demgemäß sind bauordnungsrechtliche Anfragen an das Bauaufsichtsamt und fachtechnische Anfragen an die am Markt vertretenen Dienstleistungsunternehmen, wie zum Beispiel an Fachplanungs- und/oder Sachverständigenbüros, zu adressieren.
Die sich daraus ergebenden Abstimmungsbedarfe mit der Feuerwehr der Landeshauptstadt werden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Maßgaben entweder in behördlichen und behördeninternen Verfahren oder durch Antrag sichergestellt.
Sämtliche Anfragen an die Abteilung Vorbeugender Brandschutz sind initial an das Funktionspostfach vorbeugender-brandschutzwiesbadende zu adressieren. Die sich im Bedarfsfall anschließende weitere Korrespondenz erfolgt dann in geeigneter Art und Weise und dem jeweiligen Anliegen entsprechend.