Geflügelpest: Aufstallpflicht wird für kleine Geflügelhaltungen gelockert
Seit Sonntag, 14. Dezember, darf Geflügel in Haltungen bis zu 50 Tieren wieder aus dem Stall. Für größere Haltungen bleibt die Aufstallpflicht vorerst bestehen, um den Eintrag des Erregers in größere Bestände weiterhin zu verhindern.
Da der Wildvogelzug weitestgehend pausiert, sinkt zwar das Risiko eines Eintrags aus der Wildvogelpopulation, ist aber weiterhin hoch, da inzwischen auch heimische Populationen erkrankt und verendet sind.
Für alle – egal ob zwei oder zweitausend Tiere - gelten deshalb weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen. Auch Veranstaltungen mit Geflügel, Verbringen von Geflügel und die Abgabe im Reisegewerbe bleiben weiterhin untersagt.
Und auch die Hunde dürfen sich freuen und dürfen am Rheinufer wieder von der Leine, insofern andere Regelungen nicht dagegen stehen. Auf der Schiersteiner Aue gilt zum Beispiel nach wie vor die Leinenpflicht wegen der Afrikanischen Schweinepest.
Tote Wild- und Wasservögel sollen bitte weiterhin beim Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeichen kann man sich an die Leitstelle der Feuerwehr wenden.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.