Abgabe von B.t.i.-Tabletten zur Stechmückenbekämpfung vorübergehend eingestellt
Die Stadt Wiesbaden informiert darüber, dass die kostenlose Abgabe von B.t.i.-Tabletten zur Stechmückenbekämpfung aus rechtlichen Gründen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden muss.
Seit vielen Jahren konnten Bürgerinnen und Bürger das Präparat über den Umweltladen, das Rathaus und die Ortsverwaltungen erhalten. Diese Möglichkeit entfällt nun aufgrund einer Neuregelung der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), wie die
Stadt von der Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) erfahren hat.
Bei den verwendeten B.t.i.-Tabletten handelt es sich laut EU-Verordnung um Biozidprodukte (Insektizide). B.t.i. ist der effektivste, bekannte Wirkstoff gegen Stechmückenlarven. Er wird seit mehr als 40 Jahren weltweit in der biologischen Stechmückenbekämpfung eingesetzt. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein Eiweißkristall, das von einem Bakterium (Bacillus thuringiensis israelensis) gebildet wird. Das Präparat wirkt hochselektiv auf Larven weniger Mückenarten. Für andere Tiere und den Menschen ist der biologische Wirkstoff unbedenklich.
Für die Abgabe bestimmter Biozide, wie B.t.i., ist ein Selbstbedienungsverbot in Kraft getreten. Die Verordnung verlangt, dass die ausgebende Person sachkundig ist und den Erwerbenden aufklären kann. Die Tablettenausgabe an Bürgerinnen und Bürger darf daher nur noch durch Personen erfolgen, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Wie dies in Zukunft für die Stadt Wiesbaden sichergestellt werden kann wird derzeit geprüft. Sobald dafür eine Lösung vorliegt, wird die Stadt die Öffentlichkeit erneut informieren.
Tipps zur Stechmückenvermeidung auf Privatgrundstücken: Bis zur Klärung der Situation sollte einer übermäßigen Stechmückenentwicklung auf Privatflächen durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt werden:
- Gefäße so lagern, dass sich kein Wasser ansammelt
- Wasserbehälter – zum Beispiel Regentonnen - mit einem feinmaschigen Moskitonetz mit Gummizug sicher verschließen
- Wasserbehälter mindestens einmal pro Woche vollständig entleeren
- Wasserabläufe mit kochendem Wasser durchspülen.
Die von der KABS durchgeführte großflächige Stechmückenbekämpfung ist von der Regelung nicht betroffen und wird wie gewohnt fortgeführt.
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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.