Stadtpolizei ahndet Verstöße auf der Busspur
Die Stadtpolizei der Landeshauptstadt Wiesbaden führte am Dienstagmorgen, 18. November, in der Saarstraße in Fahrtrichtung Schiersteiner Straße eine zweistündige Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt „verbotswidriges Befahren der Busspur“ durch. Zwischen 7.30 Uhr und 9.30 Uhr wurden insgesamt 40 Verstöße festgestellt.
Den größten Anteil bildeten 35 Fälle, in denen Fahrzeugführer die Busspur unerlaubt nutzten, um den stockenden Verkehr zu umgehen. Zudem wurden drei Gurtverstöße geahndet.
In einem Fall stellte die Stadtpolizei einen Fahrzeugführer ohne erforderliche Fahrerlaubnis fest. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und dürfen nur von einer berechtigten Person mit gültiger Fahrerlaubnis abgeholt werden. In diesem Zusammenhang wurde gegen den Fahrzeugführer und die Fahrzeughalterin ein Strafverfahren eingeleitet. Ebenfalls wurde ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Das entsprechende Fahrzeug wurde vor Ort entsiegelt und anschließend abgeschleppt. Gegen den Fahrzeugführer wurde eine Strafanzeige gefertigt.
Die Stadtpolizei Wiesbaden betont, dass der Missbrauch der Busspur den öffentlichen Nahverkehr behindert und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl an Verstößen werden auch künftig weitere Schwerpunktkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt.
Nach Ansicht Winnrich Tischels, Leiter des Amtes für Straßenverkehr und Stadtpolizei, stellt ein solches Verhalten nicht nur eine Gefahr für den Verkehr dar. „Es ist außerdem noch eine echte Zumutung für diejenigen, die sich an die Regeln halten und dann von Busspurfahrern rechts überholt werden“, erläutert Tischel. „Kein Wunder, dass solche Aktionen bei den morgendlichen Pendlern auf positive Resonanz stoßen. Die häufigste Reaktion ist ein ‚Daumen nach oben‘“, so Tischel abschließend.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.