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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Wichtige Hinweise zur Briefwahl für die Kommunalwahlen 

Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen noch durch Briefwahl wählen wollen, sollten beachten, dass bei schriftlichen Anträgen, die erst kurz vor der Wahl abgeschickt werden, nicht mehr garantiert werden kann, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt vorliegen. 

Wer sicher sein will, dass die Stimme tatsächlich mitgezählt wird, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab persönlich zu wählen. Dies kann man im Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. Obergeschoss, Seitenbau (gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände), Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am Samstag, 14. März) und am Freitag, 13. März, von 9 bis 13 Uhr.

Es ist außerdem möglich, in den Ortsverwaltungen vorab persönlich zu wählen. Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen  Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 13. März, ebenfalls mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Der Online-Briefwahlantrag auf www.wiesbaden.de wird nach Dienstag, 10. März, vom Netz genommen. Das Wahlamt bittet auch hier die Wahlberechtigten von der persönlichen Wahl in den Briefwahlausgabestellen Gebrauch zu machen. Anträge auf Briefwahl können nur bis Freitag, 13. März, 13 Uhr, gestellt werden. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, ausgestellt werden.        

Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihr oder ihm ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht zugegangen ist oder diesen verloren hat, kann ihr oder ihm am Wahltag bis 15 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden (Wahlamt, Friedrichstraße 16).

An Dritte dürfen Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die oder der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie oder er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 15. März, 18 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe auch am Wahltag noch eingeworfen werden.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal finden Wahlberechtigte ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat oder gar keine erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis steht, kann trotzdem wählen. Es ist aber unbedingt ein Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Beim Betreten des Wahlraumes erhalten Wahlberechtigte die Stimmzettel. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze für das jeweilige Gremium zu vergeben sind. 

Wer einen Stimmzettel versehentlich verschrieben hat, sollte sich vom Wahlvorstand einen neuen geben lassen, um sicher zu gehen, dass sie oder er keine ungültige Stimme oder Stimmen abgibt. Der verschriebene Stimmzettel muss nicht abgegeben werden.

Für Fragen steht das Wahlamt, Friedrichstraße 16, unter (0611) 314501 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist auch am Wahltag bis 18 Uhr erreichbar.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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