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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Förderung interkultureller Projekte 

Brücken bauen zwischen unterschiedlichen Kunst- und Kulturformen: Dafür steht das Förderprogramm für interkulturelle Projekte der Landeshauptstadt Wiesbaden, das auch 2026 wieder ausgeschrieben wird. Anträge können ab sofort bis Sonntag, 12. April, eingereicht werden.

„Mit dem Programm machen wir kulturelle Vielfalt sichtbar, bauen Barrieren ab und stärken das Miteinander. Menschen aus unterschiedlichen Kulturen begegnen einander, sie erleben soziale Teilhabe und Selbstwirksamkeit durch aktive kreative Mitgestaltung. Damit zeigen wir: Kunst und Kultur sind ein elementarer Baustein für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Kulturdezernent Dr. Hendrik Schmehl.

Für eine Förderung können sich Einzelpersonen, Vereine und Kultureinrichtungen aus Wiesbaden bewerben. Die Projekte müssen 2026 beginnen, aber nicht abgeschlossen werden. Anträge können über die digitale Antragsplattform kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden (Öffnet in einem neuen Tab) eingereicht werden.

Über die Anträge befindet im April ein ämterübergreifendes Gremium aus Mitarbeitenden der Integrationsabteilung des Amts für Zuwanderung und Integration, des Sozialleistungs- und Jobcenters und der Koordinierungsstelle für Kulturelle Bildung und Teilhabe des Kulturamts. Neben interkulturellen Projekten können auch Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende der Wiesbadener Kultureinrichtungen oder ähnliche Maßnahmen rund um das Themenfeld interkulturelle Öffnung gefördert werden.  

Beispiele geförderter Projekte und die Förderrichtlinien können auf wiesbaden.de unter „Integration durch Kultur“, www.wiesbaden.de/integration-durch-kultur, (Öffnet in einem neuen Tab) abgerufen werden.

Für Rückfragen steht das Kulturamt unter kulturelle-teilhabewiesbadende oder (0611) 313771 zur Verfügung. 


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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