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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Fotograf erfasst Wiesbadens Stadtbild

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Stadtarchivs Wiesbaden gehört es auch, das aktuelle Stadtbild der hessischen Landeshauptstadt bildlich für die Zukunft festzuhalten. In den nächsten Monaten wird ein Mitarbeiter des Archivs daher in der Stadt unterwegs sein, um wichtige, markante und der Veränderung unterworfene Gebäude, Straßenzüge und öffentliche Plätze zu fotografieren.

„Damit erfüllen wir einen wichtigen dokumentarischen Auftrag aus der Archivsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden“, sagt Dr. Peter Quadflieg, Leiter des Stadtarchivs. „Es werden dabei selbstverständlich alle gesetzlichen Regelungen eingehalten.“ 

Zugrunde liegt die gesetzlich verankerte Panoramafreiheit nach Paragraf 59 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Die Fotos werden dementsprechend nur von öffentlich zugänglichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus aufgenommen. Sie dokumentieren zudem nur die äußere Ansicht der Gebäude beziehungsweise Straßenzüge. Personen werden nicht fotografiert beziehungsweise das Recht am eigenen Bild nach Paragraf 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie bleibt gewahrt.

Die Aufnahmen werden in den Bestand des Stadtarchivs, Im Rad 42, übernommen und unterliegen dort den Schutzfristen der Archivsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie des Hessischen Archivgesetzes (HArchivG).

Weitere Informationen zum Projekt erteilt das Stadtarchiv unter anfragen-stadtarchivwiesbadende und per Telefon (0611) 313022.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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