Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen für die Wiederholungswahl der Ortsbeiratswahl im Briefwahlbezirk 99024
Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Nordost im Briefwahlbezirk 99024 am 15. März dieses Jahres wird in diesem Briefwahlbezirk am Sonntag, 6. September, eine Wiederholungswahl durchgeführt. Die Wahl findet als reine Briefwahl statt.
Die Wahlbenachrichtigungen mit Briefwahlunterlagen für die rund 700 Wahlberechtigten der Wiederholungswahl werden in den nächsten Tagen durch die Post versandt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlunterlagen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.
Wahlberechtigt für die Wiederholungswahl sind Personen, die zur Hauptwahl am 15. März in den Wahlbezirken 232 und 241 wahlberechtigt waren und für die Ortsbeiratswahl Briefwahl beantragt haben. Personen, die zwischenzeitlich nicht mehr mit Hauptwohnung im Ortsbezirk Nordost gemeldet sind, sind bei der Wiederholungswahl nicht wahlberechtigt.
Wahlberechtigte, die bis Sonntag, 16. August, keine Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, sollten sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen unter Telefon (0611) 314501 oder per Mail wahlenwiesbadende.
Für nicht zugestellte oder verlorengegangene Briefwahlunterlagen ist das Wahlbüro der Landeshauptstadt Wiesbaden, Friedrichstraße 16, 1. Obergeschoss, Seitenbau, an folgenden Tagen geöffnet:
- Montag, 31. August, 9 bis 17 Uhr
- Dienstag, 1. September, 9 bis 17 Uhr
- Mittwoch, 2. September, 9 bis 19 Uhr
- Donnerstag, 3. September, 9 bis 13 Uhr
- Freitag, 4. September, 9 bis 13 Uhr
Die Wahlbriefe sind so rechtzeitig zurückzusenden oder beim Wahlamt einzuwerfen, dass sie am Sonntag, 6. September, 18 Uhr, beim Wahlamt vorliegen. Die Wahlbriefe können innerhalb Deutschlands entgeltfrei mit der Deutschen Post AG befördert werden.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.