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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Tiefbauamt informiert: Glasfaserausbau in Wiesbaden

Der Ausbau des Glasfasernetzes in Wiesbaden schreitet weiter voran. Mehrere Telekommunikationsunternehmen verlegen derzeit in verschiedenen Stadtteilen Glasfaserleitungen. Der Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich – das bedeutet: Die Stadt Wiesbaden trägt keine Kosten für die Arbeiten.

Die Arbeiten führen von den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen beauftragte Fachfirmen aus. Das Tiefbauamt überwacht die Einhaltung der technischen Standards und fordert bei mangelhafter Qualität Nachbesserungen ein. Auftraggeber der bauausführenden Firmen ist jedoch nicht die Stadt, sondern das jeweilige Unternehmen. 

In einem Stadtgebiet darf grundsätzlich mehr als ein Anbieter Leitungen verlegen. Der Ausbau in einem bereits versorgten Gebiet, sogenannte Überbauung, ist rechtlich zulässig. Bereits bestehende Telefon- oder Internetleitungen werden durch neue Glasfaseranschlüsse weder zurückgebaut noch abgeschaltet. 

Aktuell werben viele Telekommunikationsunternehmen offensiv für Glasfaseranschlüsse. Dabei gilt: Aussagen, dass bestehende Leitungen künftig abgeschaltet oder nicht mehr nutzbar seien, sind unzulässig. Verbraucherinnen und Verbraucher können frei entscheiden, ob und mit welchem Anbieter sie einen Vertrag abschließen möchten. Die Bindefrist beginnt in der Regel mit dem Vertragsabschluss für zwei Jahre – nicht erst mit der Bereitstellung des Anschlusses. Bei einem Anbieterwechsel gelten die gleichen Kundenschutzrechte wie bei anderen Telekommunikationsverträgen.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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