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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Afrikanische Schweinepest: Sperrzone II bleibt unverändert

Die Allgemeinverfügung Afrikanische Schweinepest (ASP) für die Sperrzone II wird verlängert und gilt seit Samstag, 21. März.

Inhaltlich bleibt alles unverändert. Eine Verlängerung ist erforderlich, da die letzte Allgemeinverfügung ausläuft, die Seuchenlage aber weiterhin Restriktionen zu Bekämpfung erforderlich macht. 

Die Allgemeinverfügung ASP für die Sperrzone I ist nach wie vor gültig, auch hier ändert sich vorerst nichts für Bürgerinnen und Bürger, Jägerinnen und Jäger sowie Landwirtinnen und Landwirte.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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