Stadt begrüßt Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Tegut-Märkten
Die Landeshauptstadt Wiesbaden begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamtes, wonach Edeka 178 Tegut-Lebensmittelmärkte übernehmen darf, darunter sechs Märkte in Wiesbaden.
„Die Entscheidung des Bundeskartellamtes eröffnet die Perspektive, dass die Wiesbadener Tegut-Märkte übernommen werden und Standorte erhalten bleiben. Das freut uns. Je mehr Einkaufsmöglichkeiten es vor Ort gibt, desto größer ist die Auswahl an Lebensmitteln, desto besser die wohnortnahe Versorgung und desto stärker der Wettbewerb. Darüber hinaus schafft jeder Markt Arbeitsplätze. Wir hoffen deshalb, dass alle betroffenen Märkte in Wiesbaden tatsächlich langfristig erhalten bleiben“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Wirtschaftsdezernentin Daniela Georgi.
Das Unternehmen hinter Tegut, die Genossenschaft Migros Zürich (GMZ), hatte im März 2026 beschlossen, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen. Im Zuge der Neuausrichtung unterzeichnete GMZ einen Vertrag mit Edeka zur Übernahme eines Großteils der Tegut-Gruppe. Das Bundeskartellamt hat diesem Plan laut Pressemitteilung nun unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Edeka darf damit unter anderem die Wiesbadener Tegut-Märkte in der Dotzheimer Straße 82 im Rheingauviertel, der Fondetter Straße 26 in Naurod, der Frankfurter Straße 17 in Südost, der Luisenstraße 23 in Mitte, der Rheingaustraße 30 in Schierstein und der Richard-Wagner-Straße 86 in Nordost übernehmen.
Das Bundeskartellamt prüft Zusammenschlüsse im Lebensmitteleinzelhandel aus zwei Blickwinkeln: zum einen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden, zum anderen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Hersteller und Lieferanten.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.