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Wohngeld Erhöhungsantrag

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Nutzen Sie gerne unsere Onlineanträge.

Unter Links und Downloads finden Sie pdf-Antragsformulare und Merkblätter.

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)

Online-Services

Sofern Sie Unterlagen einreichen möchten, können Sie dies gerne per E-Mail erledigen; Anhänge übersenden Sie vorzugsweise im pdf-Format. Alternativ können Sie Unterlagen postalisch übersenden, vor Ort in den Hausbriefkasten einwerfen oder am Hausempfang (Eingang B) abgeben. Kopien sind ausreichend, sofern nicht explizit Originale angefordert wurden. 

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