Inhalt anspringen
Прес-реліз столиці землі Вісбаден

Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser: Nachuntersuchungen unauffällig

Sämtliche Nachuntersuchungen an einer Trinkwasser-Netzmessstelle in der westlichen Innenstadt Wiesbadens sowie im Trinkwasserverteilnetz waren bislang unauffällig. Das Abkochgebot für Trinkwasser bleibt aus Vorsorgegründen zum Schutz der Gesundheit dennoch bestehen. Die Nachuntersuchungen wurden durchgeführt, nachdem an einer Messstelle eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt worden war.

Zur Aufhebung der Abkochanordnung sind drei aufeinanderfolgende Wasserproben mit negativem Testergebnis notwendig. Die letzten Proben dieser Testserie werden am Montag, 3. November, entnommen. Mit den Ergebnissen wird frühestens am Dienstagabend, 4. November, gerechnet. Sobald Ergebnisse vorliegen, informieren die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW), ESWE Versorgung als Netzbetreiber sowie die Stadt über das weitere Vorgehen.

Um sicherzustellen, dass sich keine unerwünschten Stoffe im Trinkwasser befinden, werden in Wiesbaden regelmäßig Trinkwasserproben aus dem Verteilungsnetz entnommen. Sie durchlaufen unterschiedliche analytische Untersuchungen. An erster Stelle steht dabei die hygienische Überprüfung der mikrobiologischen Qualität. Alle untersuchten Trinkwasserproben müssen den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) genügen.

Wiesbaden wird aus unterschiedlichen Quellen mit Trinkwasser versorgt, unter anderem aus dem Hessischen Ried, den Wiesbadener Taunusstollen oder dem Schiersteiner Wasserwerk. Im Netz kann es zu Durchmischungen des Wassers kommen. Die auffällige Probe wurde an einer repräsentativen Stelle entnommen. Als das Ergebnis der Analyse vorlag, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass auch weitere Teile des Wassernetzes betroffen sein könnten. Es wurde deshalb – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - vorsorglich die Empfehlung ausgesprochen, das Wasser im gesamten Wasserversorgungsgebiet Wiesbaden vor der Nutzung abzukochen. Das gilt für alle Stadtteile, ausgenommen sind lediglich Amöneburg, Kastel und Kostheim. Die drei Stadtteile werden von der Mainzer Netze GmbH versorgt und sind ein eigener Wasserversorgungsbereich.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum vorsorglichen Abkochgebot werden unter wiesbaden.de/krisenfall beantwortet.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise