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Ordnungsamt

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Im Rahmen des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren darf der Führerschein der Klassen B und BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Hier wird kein Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt.

Für die Erteilung gibt es bestimmte Auflagen, die zu erfüllen sind:

  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer namentlich benannten und in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
  • Die Begleitperson muss:
    • mindestens 30 Jahre alt sein
    • mindestens fünf Jahre Inhaber eines gültigen deutschen oder EU-/EWR-Führerscheins der Klasse B sein
    • darf mit maximal einem Punkt im Verkehrszentralregister registriert sein.
  • Weitere Begleitpersonen können nachträglich noch eingetragen werden.
  • Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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Erläuterungen und Hinweise