Ordnungsamt
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Im Rahmen des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren darf der Führerschein der Klassen B und BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Hier wird kein Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
Für die Erteilung gibt es bestimmte Auflagen, die zu erfüllen sind:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer namentlich benannten und in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- Die Begleitperson muss:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- mindestens fünf Jahre Inhaber eines gültigen deutschen oder EU-/EWR-Führerscheins der Klasse B sein
- darf mit maximal einem Punkt im Verkehrszentralregister registriert sein.
- Weitere Begleitpersonen können nachträglich noch eingetragen werden.
- Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.
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Organisationseinheiten
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Anschrift
Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
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65201 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318310
- 0611 315951
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen