Ordnungsamt
Eintragung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Nachweises
Berufskraftfahrer, die gewerblich/beruflich Personen oder Güter befördern/transportieren (Bus- und LKW-Fahrer) müssen zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen und diese alle fünf Jahre durch Weiterbildung erneuern. Diese wurde bisher mit Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert.
Seit dem 23. Mai 2021 wird hierfür der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) als zusätzliche Karte ausgestellt.
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Organisationseinheiten
Eintragung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Nachweises
Anschrift
Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318310
- 0611 315951
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen