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Ordnungsamt

Eintragung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Nachweises

Berufskraftfahrer, die gewerblich/beruflich Personen oder Güter befördern/transportieren (Bus- und LKW-Fahrer) müssen zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen und diese alle fünf Jahre durch Weiterbildung erneuern. Diese wurde bisher mit Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert.

Seit dem 23. Mai 2021 wird hierfür der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) als zusätzliche Karte ausgestellt.

Eintragung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Nachweises

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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