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Ordnungsamt

Ersatzdokumente Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II muss der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache mitgeteilt werden. Der Verlust oder der Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf einer Frist von etwa drei Wochen nach der Vorsprache können die neuen Zulassungsdokumente abgeholt werden. Die Zulassungsbehörde kann über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.

Online-Services

Ersatzdokumente Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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