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Ordnungsamt

Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen

Ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird benötigt, wenn eine Person andere Personen zu gewerbsmäßigen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug transportiert. Dies ist zum Beispiel bei einem Taxi, einem Mietwagen, gewerblichen Ausflugsfahrten und dem gebündelten Bedarfsverkehr der Fall.

Ab 2. August 2021 entfällt die Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Stattdessen hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine Fachkundeprüfung vorgesehen, die vom Fahrpersonal zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachgewiesen werden muss. Der Begriff Fahrpersonal umfasst Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer, die im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden.

Art, Umfang und Inhalt dieser Fachkunde stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.

Sofern die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann, wird diese, aufgrund der fehlenden Fachkunde, vorerst für ein Jahr erteilt.

Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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