Der internationale Führerschein ist die Übersetzung des nationalen Führerscheins. Er ist in einigen nichteuropäischen Ländern erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Zur Beantragung des internationalen Führerscheins ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Dokumente
gültiges Ausweisdokument
aktuelles biometrisches Lichtbild (muss in ausgedruckter Form mitgebracht werden)
Führerschein (falls die antragstellende Person nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist, wird ein zusätzliches Lichtbild benötigt – es besteht Umtauschpflicht in EU-Kartenführerschein)
Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Eine Karteikartenabschrift ist nicht notwendig, wenn die antragstellende Person bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zahlungsarten
Bar, EC-und Kreditkartenzahlung möglich
Bemerkung
Für Inhaber eines rosa oder grauen Papierführerscheines gilt, dass dieser zuvor in einen Kartenführerschein umgetauscht werden muss. Bitte dazu die Seite Umtausch beachten!
Der Internationale Führerschein kann auch von einem Dritten beantragt werden, sofern dieser eine entsprechende Vollmacht vorweisen und sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.
Bei fachlichen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde gerne zur Verfügung.