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Ordnungsamt

Neuerteilung nach Entzug

Um nach dem Entzug des Führerscheins wieder ein Kraftfahrzeug führen zu können, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Der Führerschein wird nicht automatisch neu erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob die antragstellende Person wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Neuerteilung nach Entzug

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise