Ordnungsamt
Neuerteilung nach Entzug
Um nach dem Entzug des Führerscheins wieder ein Kraftfahrzeug führen zu können, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Der Führerschein wird nicht automatisch neu erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob die antragstellende Person wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
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Anschrift
Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318310
- 0611 315951
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen