Waschbären bekämpfen
Waschbären gelten nach der EU-Verordnung als invasive Art, das heißt eine Ausbreitung ist zu verhindern oder zu minimieren. Damit unterliegt der Waschbär dem Jagdrecht. Adulte Tiere können in der Zeit vom 1. August bis zum 28. Februar und Jungtiere das ganze Jahr bejagt werden.
Im befriedeten Bereich ruht grundsätzlich die Jagd. Die untere Jagdbehörde kann hiervon Ausnahmen zulassen.
Grundstückseigentümer und Grunstückeigentümerinnen sind grundsätzlich selbst für die Beseitigung des Waschbärbefalls zuständig. Gleichzeitig ist es Privatpersonen ohne einen anerkannten Fangjagdlehrgang nicht gestattet, selbständig Fallen aufzustellen, sodass es immer der Hilfe einer entsprechend ausgebildeten Person bedarf. Die Jagdbehörde bietet hier Unterstützung an.
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Waschbären bekämpfen
Anschrift
65197 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.
Telefon
- 0611 314430
- 0611 313227
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden