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Ordnungsamt

Waschbären bekämpfen

Waschbären gelten nach der EU-Verordnung als invasive Art, das heißt eine Ausbreitung ist zu verhindern oder zu minimieren. Damit unterliegt der Waschbär dem Jagdrecht. Adulte Tiere können in der Zeit vom 1. August bis zum 28. Februar und Jungtiere das ganze Jahr bejagt werden. 

Im befriedeten Bereich ruht grundsätzlich die Jagd. Die untere Jagdbehörde kann hiervon Ausnahmen zulassen.

Grundstückseigentümer und Grunstückeigentümerinnen sind grundsätzlich selbst für die Beseitigung des Waschbärbefalls zuständig. Gleichzeitig ist es Privatpersonen ohne einen anerkannten Fangjagdlehrgang nicht gestattet, selbständig Fallen aufzustellen, sodass es immer der Hilfe einer entsprechend ausgebildeten Person bedarf. Die Jagdbehörde bietet hier Unterstützung an. 

Waschbären bekämpfen

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

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