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Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Besondere Parkplätze

Die Straßen·verkehrs·behörde erteilt Genehmigungen für besondere Parkplätze.

Diese besonderen Parkplätze sind für Menschen mit schwerer Geh·behinderung.

Regeln für den Antrag besonderer Parkplätze:

Diese besonderen Parkplätze gelten nur für eine Person.

Die Person mit Geh·behinderung muss selbst das Auto fahren. Oder ein Angehöriger, der in demselben Haus wohnt fährt das Auto.

Weitere Voraussetzungen für Parkplätze:

In der Nähe der Wohnung sind keine privaten Parkplätze da.

In der Nähe der Wohnung gibt es zu wenige öffentliche Parkplätze.

Wenn das alles zutrifft, kann man einen besonderen Parkplatz in der Nähe der Wohnung bekommen.

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