Der Führerscheinantrag für die erstmalige Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T kann online gestellt werden. Die antragstellende Person kann bequem von Zuhause die geforderten Daten eingeben, das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise hochladen. Der Online-Antrag verfügt sogar über eine "Selfie"-Funktion über die das Lichtbild eingespielt werden kann. Die Biometrie wird hierbei durch eine Software der Bundesdruckerei sichergestellt. Die Authentifizierung der antragstellenden Person erfolgt bequem und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte über das "Nutzerkonto Bund". Über den temporären Login des "Nutzerkonto Bund" können Sie sich auch ohne Nutzerkonto mit der Online-Ausweisfunktion authentifizieren.
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, und T sind erforderlich:
Online-Ausweis: Hierfür benötigen Sie:
Einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion oder eID-Karte, sowie Ihre PIN.
Nutzerkonto Bund (Authentifizierung über den temporären Login des Nutzerkonto Bund (hier muss kein extra Konto angelegt werden, einfach als Gast anmelden).
Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.
Bilddatei oder Smartphone: Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen oder mit der "Selfie"-Funktion Ihres Smartphones aufnehmen. Wie Ihr Foto aussehen muss, zeigt die Foto-Mustertafel (siehe Link unten). Wir empfehlen, die Fotos vor einer einfarbigen Wand aufzunehmen (ohne störende Gegenstände im Hintergrund). Auch ist darauf zu achten, dass der Mund geschlossen ist.
Angabe zur Fahrschule
Erste-Hilfe-Bescheinigung nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung
Sehtest. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie in § 12 der Fahrerlaubnisverordnung.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
PayPal
Hinweis: Eine Anmeldung bei PayPal als Gast führt nicht zu einer erfolgreichen Antragsannahme.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.