Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine offiziell in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen.
Das bedeutet, dass ukrainische Führerscheine ab sofort prüfungsfrei (ohne theoretische und praktische Fahrprüfung) in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
Wichtig ist, dass Sie den ukrainischen Führerschein nicht direkt umschreiben müssen, da der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine von der Europäischen Union bis zum 4. März 2028 verlängert wurde. Solange dieser Schutzstatus besteht, bleibt der ukrainische Führerschein in Deutschland auch ohne Umschreibung weiterhin voll gültig.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 FeV sind die Vorgehensweisen bei bestimmten Einzelfällen noch nicht abschließend geklärt und müssen gegebenenfalls mit der den übergeordneten Behörden abgestimmt werden. In diesen Fällen kann die Bearbeitung eines Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen.
Online-Services
Für die Umschreibung ist eine Terminreservierung erforderlich. Bitte wählen Sie die entsprechende Dienstleistung (Umschreibung ausländischer Führerschein) aus.
Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde/Taxiwesen reservieren
Zur Fahrerlaubnisbehörde kann man nur mit einem zuvor vereinbarten Termin kommen. Zum Zeitpunkt des reservierten Termins sollte sich die antragstellende Person im Wartebereich der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde aufhalten. Der Aufruf erfolgt durch den nächsten freien Schalter.
gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
gültiger ausländischer Führerschein im Original übersetzt durch: einen international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle
Meldebestätigung, aus der das erstmalige Einreisedatum (Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland) hervorgeht
das Erteilungsdatum (Prüfungsdatum) muss vor dem Einreisedatum nach Deutschland liegen Name der Fahrschule, wenn eine Prüfung erforderlich ist
Bei Umschreibung der C- oder D-Klassen:
ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.