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Ämter und Dienstleistungen

Umschreibung ukrainischer Führerschein

Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine offiziell in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen.

Das bedeutet, dass ukrainische Führerscheine ab sofort prüfungsfrei (ohne theoretische und praktische Fahrprüfung) in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.

Wichtig ist, dass Sie den ukrainischen Führerschein nicht direkt umschreiben müssen, da der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine von der Europäischen Union bis zum 4. März 2028 verlängert wurde. Solange dieser Schutzstatus besteht, bleibt der ukrainische Führerschein in Deutschland auch ohne Umschreibung weiterhin voll gültig.

Bitte beachten Sie: 
Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 FeV sind die Vorgehensweisen bei bestimmten Einzelfällen noch nicht abschließend geklärt und müssen gegebenenfalls mit der den übergeordneten Behörden abgestimmt werden. In diesen Fällen kann die Bearbeitung eines Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen.

Online-Services

Für die Umschreibung ist eine Terminreservierung erforderlich. Bitte wählen Sie die entsprechende Dienstleistung (Umschreibung ausländischer Führerschein) aus.

Umschreibung ukrainischer Führerschein

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