Amt für Soziale Arbeit
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Bezirkssozialarbeit nimmt auch die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren (früher "Jugendgerichtshilfe" genannt) wahr.
Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr, die strafrechtlich in Erscheinung treten - indem sie beispielsweise Körperverletzungen oder Diebstähle begehen oder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen –, werden von uns beraten und unterstützt. Diese Beratung im Zusammenhang mit einer Straftat und möglicher Konsequenzen richtet sich auch an Eltern, Lehrer und andere Betroffene.
Bemerkung
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Organisationseinheiten
Jugendhilfe im Strafverfahren
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Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
- 0611 313452
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