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Amt für Soziale Arbeit

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auch die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren (früher "Jugendgerichtshilfe" genannt) wahr.

Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr, die strafrechtlich in Erscheinung treten - indem sie beispielsweise Körperverletzungen oder Diebstähle begehen oder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen –, werden von uns beraten und unterstützt. Diese Beratung im Zusammenhang mit einer Straftat und möglicher Konsequenzen richtet sich auch an Eltern, Lehrer und andere Betroffene.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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