Amt für Soziale Arbeit
Rechtliche Vorsorge
Die Unterschiede zwischen den Schriftstücken Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung werden im Folgenden vorgestellt.
Bei der Rechtlichen Vorsorge wird grundsätzlich zwischen der Vollmacht, einer Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung unterschieden. Mit jedem dieser Schriftstücke kann man auch im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit selbstbestimmt Vorsorge treffen.
Die Betreuungsbehörde hilft bei Fragestellungen zu allen Formen der Rechtlichen Vorsorge. Sie finden die Kontaktdaten am Ende der Seite.
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Rechtliche Vorsorge
Anschrift
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
- 0611 314038
- 0611 314901
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden