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Amt für Soziale Arbeit

Rechtliche Vorsorge

Die Unterschiede zwischen den Schriftstücken Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung werden im Folgenden vorgestellt.

Bei der Rechtlichen Vorsorge wird grundsätzlich zwischen der Vollmacht, einer Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung unterschieden. Mit jedem dieser Schriftstücke kann man auch im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit selbstbestimmt Vorsorge treffen.

Die Betreuungsbehörde hilft bei Fragestellungen zu allen Formen der Rechtlichen Vorsorge. Sie finden die Kontaktdaten am Ende der Seite.

Rechtliche Vorsorge

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

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