Bauaufsicht
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Gerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
Fliegende Bauten dürfen regelmäßig – unbeschadet anderer Vorschriften – nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsicht des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von dieser abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).
Die Vorlage des Prüfbuches sowie die Gebrauchsabnahme sind kostenpflichtig.
Folgende Fliegende Bauten bedürfen keiner Gebrauchsabnahme:
- Fliegende Bauten bis zu fünf Meter Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden,
- erdgeschossige Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 Quadratmetern,
- Kinderfahrgeschäfte mit einer Geschwindigkeit von weniger als ein Meter pro Sekunde und weniger als fünf Meter Höhe,
- Bühnen, wenn ihre Grundfläche weniger als 100 Quadratmeter, ihre Fußbodenhöhe weniger als 1,50 Meter und ihre Höhe einschließlich der Überdachungen und sonstigen Aufbauten weniger als fünf Meter beträgt,
- aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von bis zu fünf Metern,
- Toilettenwagen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend - weitere Informationen finden im Merkblatt unter "Links und Downloads".
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Fliegende Bauten
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262
Telefon
Website
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen