Bauaufsichtliche Zustimmung
Die bauaufsichtliche Zustimmung ersetzt die Baugenehmigung, wenn der Bund als Bauherrschaft auftritt, beispielsweise bei Bundesbehörden, Kasernen oder Bundesgerichten.
Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.
In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.
Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.
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Organisationseinheiten
Bauaufsichtliche Zustimmung
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262
Telefon
Website
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen