Inhalt anspringen
Bauaufsicht

Akteneinsicht Bauakten (Archiv)

Wer darf Akten einsehen?
Sie können Bauakten des Archivs nur dann einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können und das Bauverfahren abgeschlossen ist.

Was steht in den Bauakten drin?
Die Bauakten enthalten alle wichtigen Unterlagen zu einem Bauprojekt, zum Beispiel:

  • Baugenehmigungen
  • Statik-Berechnungen
  • Grundrisse und weitere Baupläne und Zeichnungen
  • Schreiben und andere Dokumente zum Bauvorhaben

Wer darf die Akten einsehen?
Nur die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise der darauf befindlichen Gebäude oder eine Person, die von der Eigentümerin oder vom Eigentümer eine schriftliche Vollmacht erhalten hat. 

Informationen und den Antrag zur Akteneinsicht finden Sie unter: www.wiesbaden.de/bauaufsicht: Einsicht in die Bauakten des Archivs (Öffnet in einem neuen Tab).

Wichtiger Hinweis:
wenn Sie Tiefbau- und Entwässerungsakten benötigen, müssen Sie diese separat beim Tiefbau- und Vermessungsamt beantragen.

Online-Services

Akteneinsicht Bauakten (Archiv)

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise