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Einsicht in die Bauakten des Archivs

Im Archiv der Bauaufsicht werden Hochbauakten aufbewahrt. Bei berechtigtem Interesse ist die Einsicht in Bauakten und der Erhalt von (digitalen) Kopien möglich. Der Antrag auf Akteneinsicht erfolgt online, die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.

Wer darf Akten einsehen?
Sie können Bauakten des Archivs nur dann einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können und das Bauverfahren abgeschlossen ist.

Was steht in den Bauakten drin?
Die Bauakten enthalten alle wichtigen Unterlagen zu einem Bauprojekt, zum Beispiel:

  • Baugenehmigungen
  • Statik-Berechnungen
  • Grundrisse und weitere Baupläne und Zeichnungen
  • Schreiben und andere Dokumente zum Bauvorhaben

Wer darf die Akten einsehen?
Nur die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise der darauf befindlichen Gebäude oder eine Person, die von der Eigentümerin oder vom Eigentümer eine schriftliche Vollmacht erhalten hat. 

Was kostet die Akteneinsicht?

  • die Grundgebühr für die Einsicht in die Bauakte beträgt 50 Euro
  • je 25 Euro Extra-Kosten: zusätzlich für Statik-Akten oder Denkmalschutz-Akten zum gleichen Vorhaben
  • die digitale Übersendung: 20 bis 200 Euro - je nachdem, wie umfangreich die Akte ist
    In besonderen Fällen kann es auch mehr als 200 Euro kosten
  • Beispiel: Wenn Sie nur die normale Bauakte einsehen möchten, zahlen Sie 50 Euro plus die Kosten für die digitale Übersendung.

Wie wird die Akteneinsicht bezahlt?

Sie bekommen eine separate Rechnung über "NextCloud". Diese müssen Sie selbst herunterladen und bezahlen.


Online-Antrag Akteneinsicht

Bitte lesen Sie vorab die Hinweise und Informationen unten auf dieser Seite.


Ordner, Regal, auf einem Laptop Desktop
Die Bauaufsicht Wiesbaden führt das Archiv der Bauakten digital.

So beantragen Sie die Akteneinsicht:

Füllen Sie den Antrag online aus und laden Sie dabei Ihre Ausweise oder Vollmachten direkt hoch.


Hinweis

Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden, sind zum Großteil im Krieg zerstört worden, so dass hier nur bedingt Unterlagen vorhanden sind. Historische Unterlagen, die eventuell als Ersatz für die gewünschten Informationen herangezogen werden können, liegen gegebenenfalls dem Stadtarchiv Wiesbaden vor. 

Hinweise und Informationen

Nachweis berechtigtes Interesse

Aus Datenschutzgründen dürfen Bauakten in der Regel nur von Eigentümerinnen und Eigentümern oder von ihnen bevollmächtigten Personen eingesehen werden. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen. Ein bloßes Kaufinteresse genügt im Regelfall nicht, hier benötigen Interessenten eine entsprechende Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Folgende Dokumente sind dem Antrag auf Akteneinsicht beizufügen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eigentümerin oder des Eigentümers oder der oder des Bevollmächtigten
  • Eigentümernachweis: Grundbuchauszug (nicht älter als ein halbes Jahr) oder Grundsteuerbescheid, alternativ notarieller Kaufvertrag (wenn das Objekt erst kürzlich erworben wurde)
  • gegebenenfalls Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers mit namentlicher Benennung des Bevollmächtigten
  • bei Unternehmen und Gesellschaften Handelsregisterauszug

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen ohne entsprechenden Nachweis sowie Ausweisung keine Akteneinsicht gewähren können.

Was passiert, nachdem Sie den Antrag auf Akteneinsicht gestellt haben?

Zunächst wird Ihr Antrag geprüft und erfasst. Danach werden die Akten - sollten sie noch nicht digital vorliegen oder digitalisiert worden sein - zur Digitalisierung gegeben. Sobald die Dokumente digitalisiert sind, werden Ihnen diese elektronisch zur Verfügung gestellt. Dazu erhalten Sie eine E-Mail- mit einem Link für die Plattform "NextCloud". Der Zugriff auf die digitale Bauakte erfolgt dann direkt über "NextCloud" - ein Programm muss hierzu nicht installiert werden, die Datenübertragung ist sicher.
Anschließend haben Sie 30 Tage lang Zugriff auf die entsprechenden Dateien und können diese digital vervielfältigen, ausdrucken und weitergeben.

In Ausnahmefällen ist die Akteneinsicht auch weiterhin in den Räumlichkeiten des Archivs der Bauaufsicht möglich. Jedoch erfolgt auch diese Akteneinsicht ausschließlich digital. 

Kosten der Akteneinsicht

Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig.

Wir berechnen für die Akteneinsicht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro für die Einsichtnahme. Für separate Statik- und Denkmalschutzakten in Zusammenhang mit der Akteneinsicht wird ein Zuschlag in Höhe von jeweils 25 Euro erhoben. Das Übersenden der digitalen Akte kostet je nach Umfang zwischen 20 und 200 Euro. In Einzelfällen kann dieser Betrag auch überschritten werden.

Sie erhalten - ebenfalls über "NextCloud" - eine separate Gebührenrechnung. Diese müssen Sie entsprechend abrufen bzw. herunterladen.

Für die Einsicht in Akten zu Ihrem laufenden Verfahren kontaktieren Sie bitte Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in.

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