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Bestattungskosten

Tritt ein Todesfall ein, sind die Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Bestattungen kosten selbst bei einfacher Ausführung mehrere hundert Euro, sodass viele Angehörige mit der Finanzierung überfordert sind.

Die gesetzliche Bestattungspflicht liegt bei den Erben beziehungsweise den nächsten Verwandten, die die Bestattung in Auftrag geben müssen. Menschen mit niedriger Rente oder geringem Einkommen können einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen einer Sozialbeerdigung bei dem zuständigen Sozialhilfeträger stellen. Dazu ist jedoch eine Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Angehörigen nötig.

Für die Prüfung sind neben dem entsprechenden Antragsformular und den Nachweisen über eigene Einkünfte und finanzielle Belastungen auch einige Dokumente des Verstorbenen einzureichen. Die Kosten der Bestattung werden immer auf das Nötigste reduziert, so wird zum Beispiel meist nur ein einfacher Sarg ausgewählt. Jeder Sozialhilfeträger hat einen Leistungskatalog mit den anerkannten Kosten, der in der Regel auch den Bestattungsunternehmen vorliegt.

Ein Antrag auf Kostenübernahme kann auch gestellt werden, wenn die Bestattung bereits in Auftrag gegeben oder durchgeführt wurde. Hier ist nur zu beachten, dass die Differenz für eine zu teure Bestattung vom Antragsteller, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat, selbst bezahlt werden muss.

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