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Gewerbezentralregisterauskünfte

Die Auskunft kann von einer Privatperson (natürlichen Person) beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Wiesbaden gemeldet ist.

Bei einer juristischen Person richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Gewerbes. Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertretungsperson des Gewerbes zu stellen.

Die antragstellende Person hat ihre Identität und, wenn sie als gesetzliche Vertretungsperson handelt, ihre Vollmacht nachzuweisen. Dies setzt persönliches Erscheinen voraus.

Man kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

Alternativ kann diese Dienstleistung direkt online im Bürgerservice-Portal erledigt werden. Der Zugang ist unter Links zu finden.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument
  • zur Vorlage bei einer Behörde ist die Anschrift mitzubringen
  • zusätzlich bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszugs

Gebühren

  • 13,00 Euro

Zahlungsart

Bürgerbüro: Nur Kartenzahlung möglich
Ortsverwaltungen: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Die antragstellende Person beziehungsweise die gesetzliche Vertretungsperson kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine dritte Person - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.