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Prostitutionsgewerbe anmelden

Mit der Durchführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sind geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt betraut. Sie führen die rechtliche Beratung von Betreiberinnen und Betreibern eines Prostitutionsgewerbes in Bezug auf die Sperrbezirksverordnung und dessen gesetzliche Voraussetzungen durch. Sie erteilen die erforderlichen Genehmigungen für Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeuge.

Des Weiteren kontrollieren sie vor Ort die Prostititutionsstätten auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-4483
 0611 31-3871
Telefax 0611 31-6908

Unterlagen

Siehe Hinweise

Gebühren

500,00 bis  15.000,00 Euro

Zahlungsart

Rechnung, EC-Zahlung

Rechtsgrundlagen

§§ 11 - 33 ProstSchG

Hinweise

Terminabsprache erforderlich. Antrag nach § 12 ProstSchG und Betriebskonzept

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.