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Lebensmittelunternehmer – Reduktion der Probenahme für Hackfleisch/-produkte

Lebenmittelunternehmerinnen und -unternehmer haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Reduktion der Probennahme für Hackfleisch und Hackfleischprodukte zu stellen.

Nähere Informationen sind im verlinkten Merkblatt vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. zusammengetragen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 89077-0
Telefax 0611 89077-49

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 2073/2005