BAföG - BundesausbildungsförderungsgesetzSymbol für eine Dienstleistung
Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen und Vermögen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.
Kontakt
| Telefon | 0611 31-5430 |
|---|---|
| 0611 31-3623 | |
| Fax | 0611 31-4912 |
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Unterlagen
Mitzubringen sind: Unterlagen zur Ausbildung und Einkommensteuerbescheide der Eltern, Elternteile und des Ehegatten / der Ehegattin aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes.
Hinweise
Sprechzeiten: Montags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Während dieser Sprechzeiten sind keine telefonischen Auskünfte möglich!
Die Antragsformulare können beim Bundesministerium für Bildung und Forschung kostenlos heruntergeladen werden.




