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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erfragen

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist.

Ebenfalls kann eine Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragt werden, wenn während eines Haftaufenthaltes die Wohnung durch Zahlung der Miete gesichert werden muss.

Die hilfesuchende Person muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit sein, an der Überwindung der sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken.

Kontakt

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Telefon  0611 31-3826
Telefax 0611 31-5964