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Gesundheits- und Fürsorgeberatung

Im Laufe des Lebens ist jeder Mensch einer Vielzahl von Einflüssen und Prägungen ausgesetzt, die nicht selten zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Erkrankung führen können. Wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung oder einer Krise im Leben nicht mehr erwerbsfähig sein kann, kann ihr die Sozialhilfe unter die Arme greifen. Einerseits kann sie während ihrer Erwerbsminderung finanzielle Unterstützung in Form von Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten und andererseits zur Stabilisierung ihrer gesundheitlichen Situation die Unterstützung und Beratung in der Gesundheits- und Fürsorgeberatung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist der SGB XII Leistungsbezug und eine befristete Erwerbsminderung, also Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII.

Die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgeberatung:

  • Individuelle Beratung zur persönlichen Lebenssituation, Erkrankungen und Krisen
  • Unterstützung und Begleitung bei der medizinisch-therapeutischen Anbindung an Hausärzte, Fachärzte, Therapeuten und Kliniken
  • Anbindung an weitere soziale Träger, Kooperationspartner und Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Hilfeleistungen, wie beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen, Rentenantrag, Pflegegrad, betreutes Wohnen oder einen Grad der Behinderung
  • Unterstützung, Beratung und Sensibilisierung von Familienangehörigen
  • Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven und beruflicher Möglichkeiten unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen
  • Anbindung an medizinische und berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen (bspw. Arbeitserprobungen)
  • u.v.m.

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Telefon  0611 31-2753
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