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Verfahrenslotse/-lotsin für junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung

Im Juni 2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Neu ist der Fokus auf Partizipation und Inklusion. Perspektivisch soll die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen (also ohne oder mit Behinderung und unabhängig von der Art der Behinderung) für alle (Einzelfall-)Hilfen im Jugendamt zusammengeführt werden. Die Gesetzesnovellierung ist vom Gesetzgeber ab 01.01.2028 nach Inkrafttreten eines Bundesgesetzes vorgesehen.

Um diese Gesetzesnovellierung gut vorzubereiten, gibt es ab 1.1.2024 gemäß § 10b SGB VIII die neue Funktion des „Verfahrenslotsen“. Der Verfahrenslotse bzw. die Verfahrenslotsin berät und unterstützt junge Menschen mit Behinderung, ihre Mütter, Väter, Sorge- und Erziehungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe und wirkt auf die Inanspruchnahme von Rechten hin. Daneben wirkt er bzw. sie an der (Weiter-)Entwicklung guter inklusiver Strukturen mit.

Konkrete Anliegen nimmt die für Wiesbaden zuständige Verfahrenslotsin gerne entgegen unter sozialplanungwiesbadende, telefonisch ist sie erreichbar unter 0611/31-2660.

Übersetzung in die Leichte Sprache

Seit Juni 2021 gibt es ein neues Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: KJSG.
Das Gesetz ist für alle gemacht.
Zum Beispiel für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.

Die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst,
was sie möchten.
Sie bekommen Hilfe vom Jugend-Amt.

Kinder, Jugendliche und Eltern können zu einer Person im Jugend-Amt gehen.
Diese Person heißt: Verfahrens-Lotse.
Der Verfahrens-Lotse erklärt ihnen,
welche Hilfe es gibt.

Hast du Fragen?
Willst du mehr Infos?
Dann kannst du dem Verfahrens-Lotsen in Wiesbaden eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist:
sozialplanungwiesbadende

Oder du kannst den Verfahrens-Lotsen anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0611 31 26 60

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2660