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Nachbarschaftshelfer nach der Pflegeunterstützungsverordnung/ Anerkennung

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen mit, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Nachbarschaftshelfer können Angebote zur Entlastung von Pflegenden und zur Entlastung im Alltag (z.B. Reinigung, Waschen, Kochen, Einkaufen) erbringen. Um eine Refinanzierung durch die Kranken- und Pflegekassen zu erhalten, muss das Angebot nach der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung anerkannt werden.

Unter folgenden Bedingungen können Nachbarschaftshelfer auf Basis eines bürgerschaftlichen Engagements nach der Pflegeunterstützungsverordnung anerkannt werden:

  1. Sie dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein, noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben,
  2. es werden höchstens drei pflegebedürftige Personen unterstützt,
  3. für Leistungen wird nur eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung (angelehnt an den Mindestlohn) verlangt,
  4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegt, wird nachgewiesen,
  5. ein Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist, wird vorgelegt (ein erweitertes Führungszeugnis bei Anerkennung von Angeboten für behinderte oder minderjährige Personen)
  6. die übrigen Voraussetzungen der Pflegeunterstützungsverordnung sind erfüllt.

Bis zur Vorlage des Nachweises eines Erste-Hilfe-Kurses und des Führungszeugnisses können Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer vorläufig über den Zeitraum von 6 Monaten eine Anerkennung erhalten.

Neben Angeboten auf Basis bürgerschaftlichen Engagements können auch gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen anerkannt werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.  Nähere Einzelheiten finden Sie zu Beginn des jeweiligen Erhebungsbogens.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den aufgeführten Kontaktdaten und auch unter den angegebenen Links.

Ansprechpartner
Herr Theis

Adresse
Amt für Soziale Arbeit, Abteilung 51.26
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-4673