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Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz

Wer Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht in einem angespannten Wohnungsmarkt eine Genehmigung (§ 250 Baugesetzbuch – BauGB). 

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2942
Telefax 0611 31-3923

Rechtsgrundlagen

§250 Baugesetzbuch 

Hinweise

Kontaktaufnahme per Email wird bevorzugt. Der Aufgabenbereich ist aktuell noch im Aufbau.