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Trinkwasserüberwachung

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Qualität überwacht das Gesundheitsamt auf Grundlage der Trinkwasserverordnung die Wasserversorgungsanlagen von der Gewinnung bis zum Entnahmehahn des Verbrauchers. Dies erfolgt durch regelmäßige örtliche Prüfungen des Anlagenzustandes und Kontrollen der Trinkwasserqualität.

Hierunter fallen die Wasserwerke der öffentlichen Versorgungsunternehmen, Hausbrunnen, Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, in denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit an Verbraucher abgegeben wird (z. B. Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Hotels, Kindertagesstätten, Sportstätten, Mietshäuser) sowie mobile und zeitweise betriebene Anlagen (z. B. Reisebusse, Bahnen, mobile Lebensmittel-Verkaufsstände und Volksfeste/Märkte).

Bei Beanstandungen werden Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität oder des einwandfreien Anlagenzustandes veranlasst.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3313
 0611 31-2418
 0611 31-3271
 0611 31-2668
 0611 31-3379
 0611 31-2130

Rechtsgrundlagen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)

Hinweise

Persönliche Beratung nach Absprache.