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Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Alle, die überwiegend im Stadtgebiet Wiesbaden der Prostitution nachgehen, sind ab 1. Juli 2017 nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu einer gesundheitlichen Beratung verpflichtet. Eine Bescheinigung wird nach eingehender Beratung durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Dies ist die Voraussetzung, um sich mit ihrer Tätigkeit anzumelden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2816

Unterlagen

Mitzubringen sind: Ausweispapiere oder Reisepass

Gebühren

Ab 2. Dezember 2019:

44,00 Euro, Alias-Bescheinigungen kosten zusätzlich 15,00 Euro.

Zahlungsart

Die Kosten können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Hinweise

Das Beratungsbüro befindet sich im Gesundheitsamt, Zimmer 1.008.

Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt und dauert maximal 20 Minuten. Sie findet in deutscher Sprache statt. Für Bürgerinnen und Bürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann auf Wunsch ein kostenloser Dolmetscher hinzugezogen werden. Bitte bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen.

Termine werden per E-Mail oder telefonisch vergeben.