Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Alle, die überwiegend im Stadtgebiet Wiesbaden der Prostitution nachgehen, sind ab 1. Juli 2017 nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu einer gesundheitlichen Beratung verpflichtet. Eine Bescheinigung wird nach eingehender Beratung durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Dies ist die Voraussetzung, um sich mit ihrer Tätigkeit anzumelden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2816 |
---|---|
E-Mail-Adresse | infektionsschutzwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Ausweispapiere oder Reisepass
Gebühren
Ab 2. Dezember 2019:
44,00 Euro, Alias-Bescheinigungen kosten zusätzlich 15,00 Euro.
Zahlungsart
Die Kosten können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtsgrundlagen
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Hinweise
Das Beratungsbüro befindet sich im Gesundheitsamt, Zimmer 1.008.
Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt und dauert maximal 20 Minuten. Sie findet in deutscher Sprache statt. Für Bürgerinnen und Bürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann auf Wunsch ein kostenloser Dolmetscher hinzugezogen werden. Bitte bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen.
Termine werden per E-Mail oder telefonisch vergeben.