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Denkmalschutz – Steuervergünstigungen und Zuschüsse

Eigentum verpflichtet. Da denkmalrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Immobilien oder anderen denkmalgeschützten Objekten unter Umständen erhöhte Kosten verursachen, gibt es die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs durch Steuervergünstigungen und Zuschüsse. Unter bestimmten Umständen gibt es auch die Möglichkeit, den Erlass der Grundsteuer zu beantragen.

Alle Infos sowie das Antragsformular finden Sie unter: www.wiesbaden.de/bauaufsicht: Steuervergünstigungen und Zuschüsse

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Telefax 0611 31-6923