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بيان صحفي صادر عن عاصمة الولاية فيسبادن

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung zwischen den Jahren

Die Ämter und Einrichtungen sowie die Ortsverwaltungen der Stadtverwaltung Wiesbaden haben, wie in der Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit festgelegt, an Weihnachten, zwischen den Jahren und Silvester geschlossen.

Zum besseren Service für Bürgerinnen und Bürger sind folgende Ämter und Behörden am Montag, 29. Dezember, und am Dienstag, 30. Dezember, trotzdem erreichbar oder haben einen Notdienst eingerichtet:

  • Die Stadtpolizei-Gefahrenabwehr und die Stadtpolizei-Verkehr sind ganztägig wie gewohnt unter (0611) 314444 zu erreichen. In Notfällen gelten unverändert die 110 beziehungsweise 112.
  • Das Standesamt in der Ortsverwaltung Biebrich bietet am Montag, 29. Dezember, von 8 bis 12 Uhr einen Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen an, Telefon (0611) 319118.
  • Das Ordnungsamt bietet einen Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen am Dienstag, 30. Dezember, von 9 bis 13 Uhr an und ist unter der Telefonnummer (0611) 313414 erreichbar. 
  • Das Sozialleistungs- und Jobcenter bietet am Montag, 29. Dezember, Notdienst für folgende Bereiche im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 von 9 bis 12 Uhr an: Kommunales Jobcenter - Leistungen zum Lebensunterhalt im Rechtskreis SGB II zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Notsituationen sowie Sozialhilfe. Eine telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter den Telefonnummern (0611) 316228, 316229 sowie 314029, 314070 314089 gewährleistet. Für die nachfolgenden Bereiche wird am Montag, 29. Dezember, von 9 bis 12 Uhr im Verwaltungsstandort Homburger Straße 29 ein Notdienst angeboten: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Telefon (0611) 316388 und Wohnungsnotfallhilfen, Telefon (0611) 315877 und 312882. 
  • Das Amt für Soziale Arbeit bietet am Montag, 29. Dezember, und Dienstag, 30. Dezember, jeweils von 8 bis 16 Uhr Notdienst für den Bereich Kinderschutz im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 an. Eine telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter der Telefonnummer (0611) 313452 gewährleistet.
  • Das Thermalbad Aukammtal bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester komplett geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag ist von 8 bis 23 Uhr und an Neujahr von 9 bis 22 Uhr geöffnet.
  • Die Kaiser-Friedrich-Therme bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester komplett geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag und an Neujahr ist die Therme von 10 bis 22 Uhr geöffnet.
  • Das Hallenbad Kleinfeldchen und das Freizeitbad Mainzer Straße bleiben an Heiligabend, am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr komplett geschlossen.
  • Die Henkell-Kunsteisbahn bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag ist die Eisfläche zu den üblichen Laufzeiten geöffnet. Nähere Informationen auf www.mattiaqua.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Hintergrund:

Die Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit legt fest, dass der Dienstbetrieb bei der Stadt Wiesbaden eingestellt wird.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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