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Communiqué de presse de la capitale du Land de Wiesbaden

Stadt stellt Bewohnerparken schrittweise um: Positive Zwischenbilanz

Die Landeshauptstadt Wiesbaden zieht eine positive Zwischenbilanz zur schrittweisen Neuregelung des Bewohnerparkens in der Innenstadt. Jüngstes Beispiel ist das Gebiet 7 (Äußeres Westend), das seit dieser Woche vollständig auf die neuen Regelungen umgestellt wurde. In mehreren Quartieren gelten bereits erweiterte Parkzeiten und verkürzte Kurzzeitregelungen, die den Parkdruck in den Wohngebieten reduzieren. Grundlage für die Anpassungen sind Beschlüsse der jeweiligen Ortsbeiräte.

In den bereits umgestellten Bewohnerparkgebieten 1, 2, 3, 4, 5 und 7 haben Bewohnerinnen und Bewohner eine erweiterte Gültigkeit ihrer Parkausweise bis 22 Uhr (zuvor 20 Uhr). Gleichzeitig wurde das kostenlose Parkscheibenparken für Fremdparker von zwei auf eine Stunde verkürzt. Die Neuregelungen werden sukzessive auf weitere Gebiete in Mitte, Nord und Südost ausgeweitet, um mehr verlässliche Parkmöglichkeiten direkt vor der Haustür zu schaffen. Auch die Bewohnerparkzone im Rheingauviertel (Gebiet 8) ist bereits angepasst, hier allerdings mit einer Besuchsregelung von weiterhin zwei Stunden.

Andreas Kowol, Dezernent für Bauen und Verkehr, betont: „Die konsequente Weiterentwicklung des Bewohnerparkens ist ein entscheidender Schritt, um den knappen Parkraum in den dicht besiedelten Quartieren gerechter zu verteilen und vorrangig den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung zu stellen. Wir sehen bereits jetzt, wie diese Maßnahmen den Parksuchverkehr reduzieren und damit nicht nur die Anwohnenden entlasten, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu weniger Emissionen und Lärm leisten. Das ist ein Gewinn für die gesamte Stadt.“

Dr. Guido Haas, Ortsvorsteher des Bezirks Mitte, ergänzt: „Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind eindeutig: Die umgesetzten Parkerleichterungen für Anwohnerinnen und Anwohner funktionieren, schaffen Entlastung beim Parken und sind ein klares Bekenntnis zur Stärkung der innerstädtischen Wohnquartiere.“

Die Neuregelungen gehen auf die 2022 vom Dezernat für Bauen und Verkehr liberalisierten Geltungszeiten zurück. Diese ermöglichen es den Ortsbeiräten, die Parkzeiten flexibel an die lokalen Bedürfnisse anzupassen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dabei stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Ortsbeiräten, um sicherzustellen, dass die Regelungen optimal auf die jeweiligen Quartiere zugeschnitten sind. Bei entsprechenden Beschlüssen der Ortsbeiräte plant die Stadt, diese bewährten Konzepte auch auf weitere Wohnquartiere und Ortsbezirke auszuweiten.

Von den Neuregelungen nicht betroffen sind Handwerker mit einem RheinMain-Handwerkerparkausweis sowie Gewerbetreibende und soziale Dienste mit einer Ausnahmegenehmigung. Sie dürfen weiterhin in den genehmigten Gebieten parken.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist darauf hin, dass die Stadtpolizei nach einer Einführungsphase die Einhaltung der neuen Regeln verstärkt überprüfen wird, um die Vorteile für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern. Auswärtigen Besucherinnen und Besuchern sowie Pendlerinnen und Pendlern mit längerem Parkbedarf stehen weiterhin die bewirtschafteten Parkscheinbereiche (auch mit Handyparken) sowie die zahlreichen Parkhäuser und die kostenlosen P+R-Anlagen zur Verfügung.

Der Anwohnerparkausweis kann über www.wiesbaden.de/bewohnerparken (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden und wird dann postalisch zugesendet. Unter diesem Link findet sich auch eine Karte mit den jeweiligen Anwohnerparkzonen.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat, Amt oder die Telefonzentrale des Rathauses wenden.  

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